Wann benötige ich eine CO-Warnanlage?
Eine CO-Warnanlage ist notwendig:
- wenn Sie einen entsprechenden Bescheid Ihrer Behörde haben
- ab einer zusammenhängenden Garagenfläche von mind. 250m² (sieh auch OIB RL 3 Abs. 8.3)
- wenn die Lüftung nicht ausreichend ist (siehe auch OIB RL 3 Abs. 8.3.3)
Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021