Wann benötige ich keine CO-Warnanlage?
Sie benötigen keine CO-Warnanlage, wenn:
- die zusammenhängende Garagenfläche nicht größer 250m² ist
- die Garage oberirdisch ist
- eine natürliche Querlüftung von mind. 1000cm²/Stellplatz gegeben ist, oder
- eine mechanische (künstliche) Lüftung mit einem mindestens 0,5-fachen Luftwechsel je Stunde sichergestellt ist.
Zuletzt aktualisiert am 01.06.2021