CONTRONIX® Gaswarnsysteme - Gasanalyse - Sicherheitstechnik

 KONTAKT

Wie oft muss ich meine CO-Warnanlage überprüfen lassen?

CO-Warnanlagen müssen mindestens halbjährlich durch eine Fachfirma überprüft und kalibriert und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Diese Überprüfungsintervalle sind in der ÖNORM M 9419 festgelegt:

  • Funktionskontrolle mind. vierteljährlich
    Sichtprüfung sowie Überprüfung der Ausgangsfunktionen (Auslösung Lüftung und der Warneinrichtungen)
    Dies kann durch eine unterwiesene Person erfolgen (z.B. Hausmeister, Haustechniker,...)
  • Überprüfung und Nachjustierung mindestens halbjährlich
    Dies darf gemäß Norm nur durch Fachkundige erfolgen!

Hierzu steht unsere Serviceabteilung mit Rat und Tat zur Verfügung

Hinweis: Beachten Sie die korrekte Ausführung Ihrer Wartungen (Nullpunktkorrektur!) - Wird nur mit einem Prüfgas (ohne Nullgas) kalibriert, ist dies keine korrekte 2-Punkt-Kalibrierung!

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2021

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