Wie oft muss ich meine CO-Warnanlage überprüfen lassen?
CO-Warnanlagen müssen mindestens halbjährlich durch eine Fachfirma überprüft und kalibriert und gegebenenfalls nachjustiert werden.
Diese Überprüfungsintervalle sind in der ÖNORM M 9419 festgelegt:
- Funktionskontrolle mind. vierteljährlich
Sichtprüfung sowie Überprüfung der Ausgangsfunktionen (Auslösung Lüftung und der Warneinrichtungen)
Dies kann durch eine unterwiesene Person erfolgen (z.B. Hausmeister, Haustechniker,...) - Überprüfung und Nachjustierung mindestens halbjährlich
Dies darf gemäß Norm nur durch Fachkundige erfolgen!
Hierzu steht unsere Serviceabteilung mit Rat und Tat zur Verfügung
Hinweis: Beachten Sie die korrekte Ausführung Ihrer Wartungen (Nullpunktkorrektur!) - Wird nur mit einem Prüfgas (ohne Nullgas) kalibriert, ist dies keine korrekte 2-Punkt-Kalibrierung!
Zuletzt aktualisiert am 29.08.2024