Wie oft muss mein tragbares Gaswarngerät überprüft werden?
Tragbare Gaswarngeräte sind keine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)!
Tragbare Gaswarngeräte oder -anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und kalibriert werden.
Diese Intervalle werden festgelegt durch:
- Den Hersteller des Gerätes - diese Angaben entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Gerätes. Haben Sie keine Anleitung mehr, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten, unsere Kunden wenden sich bitte an unseren Support unter support@contronix.com. Viele Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Überprüfung durch Fachkundige.
- Gesetze/Verordnungen/Erlässe
- Erlass des österr. BMASK/Arbeitsinspektion BMASK-461.308/0011-VII/A/2/2015 Unbeabsichtigte Freisetzung von techn. Gasen in Räumen, Abs. C
- Regelmäßig, in den von den Herstellern der Gaswarngeräte festgelegten Fristen und Umfang, durch eine fachkundige Person.
- Hinweis: Dieser Erlass gilt eigentlich für stationäre Anlagen, kann unserer Meinung nach aber auch sinngleich für tragbare Gaswarngeräte herangezogen werden.
- Erlass des österr. BMASK/Arbeitsinspektion BMASK-461.308/0011-VII/A/2/2015 Unbeabsichtigte Freisetzung von techn. Gasen in Räumen, Abs. C
- Normen
- ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-2:2015 Kap. 11
Hier wird "nur" auf eine regelmäßige Inspektion nach Herstellerangabe hingewiesen (Achtung: Mindestintervall)
- ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-2:2015 Kap. 11
- Technische Richtlinien (z.B. BG Chemie)
- BG Chemie, Richtlinie T021 oder T023
- Sichtkontrolle - monatlich, durch eine unterwiesene Person
- Funktionskontrolle - 4-monatlich, durch qualifiziertes Fachpersonal
- Systemkontrolle - jährlich, durch befähigte Person
- ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abwasserverband) RB 32
- Tragbare Gaswarngeräte sind nach Vorgaben des Herstellers durch Fachkundige zu überprüfen
- Zusätzlich durch Gerätewart (Unterwiesene Person!) mind. 4-monatliche Überprüfung (oder durch Fachfirma)
- ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
- Inspektion und Wartung nach Herstellervorschrift, jedoch mindestens jährlich
- BG Chemie, Richtlinie T021 oder T023
Die oben angegebenen Intervalle sind Mindestkontrollfristen, die durch Ihre Anwendung verkürzt werden können oder sogar sollen. Abhängig ist dies von der Drift der Kalibrierwerte. Je höher die Drift, desto kürzer der Prüfintervall.
Möglicherweise haben Sie in Ihrem Unternehmen noch engere Intervalle, bitte fragen Sie Ihre HSEQ-Abteilung.
Wir verweisen hier auch auf die Fachinformation des ÖVE "Mobile/Tragbare Gaswarngeräte - Einsatztägliche Prüfung mit Prüfgas - Einsatz und Handhabung", Ausgabe 11/2016
Zuletzt aktualisiert am 18.05.2026