CONTRONIX® Gaswarnsysteme - Gasanalyse - Sicherheitstechnik

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Wie oft muss mein tragbares Gaswarngerät überprüft werden?

Tragbare Gaswarngeräte oder -anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und kalibriert werden.

Diese Intervalle werden festgelegt durch:

  1. Den Hersteller des Gerätes - diese Angaben entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Gerätes. Haben Sie keine Anleitung mehr, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten, unsere Kunden wenden sich bitte an unseren Support unter . Viele Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Überprüfung durch Fachkundige.
  2. Normen
    • ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-2:2015 Kap. 11
      Hier wird "nur" auf eine regelmäßige Inspektion nach Herstellerangabe hingewiesen (Achtung: Mindestintervall)
  3. Technische Richtlinien (z.B. BG Chemie), Normen und behördliche Vorschriften.
    • BG Chemie, Richtlinie T021 oder T023
    • ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abwasserverband) RB 32
      • Tragbare Gaswarngeräte sind nach Vorgaben des Herstellers durch Fachkundige zu überprüfen
      • Zusätzlich durch Gerätewart (Unterwiesene Person!) mind. 4-monatliche Überprüfung (oder durch Fachfirma)
    • ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
      • Inspektion und Wartung nach Herstellervorschrift, jedoch mindestens jährlich

Die oben angegebenen Intervalle sind Mindestkontrollfristen, die durch Ihre Anwendung verkürzt werden können oder sogar sollen. Abhängig ist dies von der Drift der Kalibrierwerte. Je höher die Drift, desto kürzer der Prüfintervall.

Möglicherweise haben Sie in Ihrem Unternehmen noch engere Intervalle, bitte fragen Sie Ihre HSEQ-Abteilung.

Wir verweisen hier auch auf die Fachinformation des ÖVE "Mobile/Tragbare Gaswarngeräte - Einsatztägliche Prüfung mit Prüfgas - Einsatz und Handhabung", Ausgabe 11/2016

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2023

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