CONTRONIX® Gaswarnsysteme - Gasanalyse - Sicherheitstechnik

 KONTAKT

Was ist eine befähigte Person?

Befähigte Personen, die die Erstinbetriebnahme (z.B. von Gaswarnanlagen) nach BG RCI T021 und/oder T023, Abschnitt 8.1 und die Kontrollen nach den Abschnitten 9.1.3, 9.1.4 bzw. 11.1.3 und 11.1.4 durchführen, müssen mindestens folgenden Kenntnisstand durch Ausbildung und regelmäßige Nachschulung nachweisen:

  • Erfüllung der allgemeinen Anforderungen der TRBS 1203 (siehe auch unten)
  • Kenntnisse des qualifizierten Fachpersonals
  • Umfassende Kenntnisse über Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten von Gaswarneinrichtungen bzw. Gaswarngeräten
  • Kenntnis der Einflüsse auf das Messprinzip – insbesondere der Einfluss von störenden Gasen, Umgebungsbedingungen sowie die Nachweisgrenzen des Messverfahrens
  • Kenntnisse über Einflüsse auf das Anzeigeverhalten – insbesondere Einstellzeiten und Einflüsse von Zubehör wie z. B. Filter, Ansaugleitungen, Gasaufbereitung
  • Umfassende Kenntnisse über die Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Gaswarngerätes
  • Allgemeine Kenntnisse über Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der gebräuchlichen Messverfahren zur Messung brennbarer und toxischer Gase sowie Sauerstoff
  • Allgemeine Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der zu überwachenden Stoffe

In der TRBS 1203 ist die befähigte Person wie folgt definiert (Auszug):

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Zuletzt aktualisiert am 25.05.2021

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