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Was ist ein MAK-Wert?

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Arbeitnehmers auch bei wiederholter und langfristiger (in der Regel 8-stündiger) Exposition und einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht beeinträchtigt wird.

Als MAK-Werte im Sinne des §45 Abs.1 ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz) werden die, in der letztgültig verlautbarten Grenzwerteverordnung GKV mit MAK-Werten und TRK-Werten, angeführten Werte festgelegt.

Begriff "MAK" gem. GKV, §2:
MAK-Werte werden für gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter festgelegt. Bei Einhaltung der MAK-Werte wird im Allgemeinen die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen nicht beeinträchtigt und werden diese nicht unangemessen belästigt. Im Einzelfall, insbesondere bei schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen, kann jedoch auch bei Einhaltung der MAK-Werte eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder unangemessene Belästigung nicht ausgeschlossen werden.

Die aktuelle Grenzwerteverordnung (GKV) kann auf der Website des RIS (Rechtsinformationssystem) abgerufen werden: Geltende Fassung Grenzwerteverordnung

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021

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