Was ist ein qualifiziertes Fachpersonal?
Qualifiziertes Fachpersonal, das die Funktionskontrollen nach BG RCI T021 und/oder T023 Abschnitt 9.1.2 bzw. 11.1.2 durchführt, muss mindestens folgenden Kenntnisstand durch Ausbildung und regelmäßige Nachschulung nachweisen:
- Kenntnisse der unterwiesenen Personen
- Kenntnis der Betriebs- und Wartungsanleitung und der Bedienung der Einstellelemente
- Grundkenntnis über das Messprinzip
- Kenntnis über die zu verwendenden Prüfgase und deren sachgerechte Handhabung
- Kenntnisse zur Ausführung von Kalibrierung und Justierung
- Kenntnis der Kriterien für die Beurteilung der Ergebnisse der Funktionskontrolle
Quelle: BG RCI T023
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2025