CONTRONIX® Gaswarnsysteme - Gasanalyse - Sicherheitstechnik

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Wie oft muss meine stationäre Gaswarnanlage überprüft werden?

Stationäre Gaswarngeräte oder -anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und kalibriert werden.

Diese Wartungsintervalle werden festgelegt durch:

  1. Den Hersteller des Detektors - diese Angaben entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Gerätes. Haben Sie keine Anleitung( mehr), dann wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten, unsere Kunden wenden sich bitte an unseren Support unter . Viele Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Überprüfung durch Fachkundige.
  2. Erlässe/Verordnungen
    1. Arbeitsstättenverordnung (AStV) , Alarmeinrichtungen (§12 u. 13 AStV)
      • Mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten sind Alarmeinrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person zu überprüfen
    2. Erlass des österr. BMASK/Arbeitsinspektion BMASK-461.308/0011-VII/A/2/2015 Unbeabsichtigte Freisetzung von techn. Gasen in Räumen, Abs. C
      • Regelmäßig, in den von den Herstellern der Gaswarngeräte festgelegten Fristen und Umfang, durch eine fachkundige Person.
  3. Normen
    • ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-2:2015 Kap. 11
      Hier wird "nur" auf eine regelmäßige Inspektion nach Herstellerangabe hingewiesen (Achtung: Mindestintervall)
  4. Technische Richtlinien (z.B. BG Chemie), Normen und behördliche Vorschriften.
    • BG Chemie, Richtlinie T021 oder T023
    • ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abwasserverband) RB 32
      • Gaswarnanlagen sind nach Vorgaben des Herstellers, jedoch mind. einmal im Jahr durch ein Fachunternehmen zu prüfen.
    • ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
      • Inspektion und Wartung nach Herstellervorschrift, jedoch mindestens jährlich

Die oben angegebenen Intervalle sind Mindestkontrollfristen, die durch Ihre Anwendung verkürzt werden können oder sogar sollen. Abhängig ist dies von der Drift der Kalibrierwerte. Je höher die Drift, desto kürzer der Prüfintervall.

Möglicherweise haben Sie in Ihrem Unternehmen noch engere Intervalle, bitte fragen Sie Ihre HSEQ-Abteilung.

Zuletzt aktualisiert am 13.03.2023

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