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Was ist ein TRK-Wert?

Als TRK-Werte im Sinne des §45 Abs.2 ASchG werden die in Anhang I der GKV (Stoffliste mit MAK-Werten und TRK-Werten) angeführten Werte festgelegt.

Begriff "TRK" gem. GKV, §3:

(2) Die Einhaltung der TRK-Werte soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen. TRK-Werte werden für solche gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffe aufgestellt, für die nach dem Stand der Wissenschaft keine als unbedenklich anzusehende Konzentration angegeben werden kann.

Die aktuelle Grenzwerteverordnung (GKV) kann auf der Website des RIS (Rechtsinformationssystem) abgerufen werden: Geltende Fassung Grenzwerteverordnung

Zuletzt aktualisiert am 21.11.2019

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